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Energienews


21.01.2020

Schonfrist für alte Holzfeuerungen läuft Ende 2020 aus

Hauseigentümer müssen bald prüfen, ob ihr Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin künftig den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Für Anlagen mit zu hohen Staub- und Kohlenmonoxid-Werten, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden, endet Ende 2020 die vom Gesetzgeber eingeräumte Schonfrist. Sind die Emissionen zu hoch, dürfen die Altanlagen nach 2020 nicht weiter betrieben werden. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert

Der Nachweis, dass die Grenzwerte eingehalten werden, erfolgt durch eine Hersteller-Bescheinigung oder durch eine Messung des Schornsteinfegers. Eine Nachmessung und eventuelle Nachrüstung lohnt sich meist nicht, da dies oft teurer ist als ein neuer, effizienterer Ofen.

Hauseigentümer sollten daher bereits jetzt die Werte prüfen und Ü25-Anlagen mit zu hohen Emissionswerten erneuern, raten die Experten von Zukunft Altbau. Auch bei älteren Exemplaren, die die Grenzwerte einhalten, und bei etwas jüngeren, die nicht unter die Frist fallen, kann sich ein Austausch wegen des geringeren Brennstoffbedarfs lohnen.

Neutrale Informationen zur energetischen Sanierung gibt es kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000/123333 oder unter www.zukunftaltbau.de




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